01Tonalität und Sprachstil
Der ORF nutzt standardisierte Justiz-Vokabeln ('zu X Jahren Haft verurteilt'), während die Kronen Zeitung umgangssprachlich-dramatisierend formuliert ('aufgebrummt'). Die OÖ Nachrichten operieren in beiden Varianten: einmal sachlich ('verurteilt'), einmal wertet sie mit dem direkten Zitat 'Unbelehrbarer Schwerverbrecher'. Diese Spannbreite zeigt, dass Boulevard und Mitte-Medien ähnliche dramatische Mittel nutzen, während ORF-Berichterstattung konsequent Distanz wahrt.
02Gewichtung der Vorstrafen
ORF erwähnt die Vorstrafen gar nicht in der verfügbaren Snippet-Information. Die OÖ Nachrichten hingegen heben in ihrer zweiten Headline das 'lange Vorstrafenregister' und die '40 Jahre Haft' explizit hervor und charakterisieren damit den Täter als 'Unbelehrbarer'. Die Kronen Zeitung spart diese Details aus, konzentriert sich stattdessen auf die aktuelle Verurteilung und nutzt das Alter zur Charakterisierung ('Alter Bankräuber'). Damit prägen Mitte und Boulevard unterschiedliche Narrative: Mitte betont Seriencharakter und Uneinsichtigkeit, Boulevard die aktuelle Absurdität.
03Personalisierung vs. Funktionalisierung
ORF behandelt den Mann primär als Rechtssubjekt ('67-jähriger Mann', 'Angeklagter'), Kronen Zeitung funktionalisiert ihn sofort zum Typus ('Alter Bankräuber'). Die OÖ Nachrichten treffen eine mittlere Position: sie nennen zunächst sachlich das Alter und die Handlung, bieten dann aber in der Alternative eine charakterisierende Deutung ('Unbelehrbarer Schwerverbrecher'). Damit zeigt sich eine Lager-übergreifende, eher Medium-spezifische Tendenz: Regionalmedien und Boulevard attribuieren Persönlichkeitsmerkmale, ORF hält sich an juristische Kategorisierung.
