01Tonalität der Berichterstattung
Beide erfassten Medien — oe24 und Die Presse — halten sich an eine knappe, faktenbezogene Formulierung. Die Presse verwendet den juristisch präziseren Begriff 'Ermittlungen wegen NS-Wiederbetätigung', während oe24 kompakter von 'NS-Ermittlungen' spricht. Ein inhaltlicher Frame-Unterschied ist zwischen den beiden Outlets nicht erkennbar; beide transportieren denselben Faktenkern ohne erkennbare Dramatisierung oder Entschärfung.
02Auslassungen nach Lagern
Links- und Mitte-Medien sind nicht erfasst, weshalb eine politische Einordnung, Reaktionen aus der Zivilgesellschaft oder eine Kontextualisierung der Diversion im Verhältnis zu anderen NS-Verfahren in der verfügbaren Berichterstattung vollständig fehlen. Ob dieses Fehlen redaktioneller Entscheidung oder schlicht dem Erfassungszeitpunkt geschuldet ist, lässt sich nicht beurteilen.