01Tiefe der Kontextualisierung
Der Standard liefert das konkreteste Detail: Er nennt das genaue Datum (22. Juli), an dem Derad dem Gericht die angebliche Weisungseinhaltung bestätigte, und stellt es dem tatsächlichen Aufenthaltsort des Mannes gegenüber. Der ORF greift denselben Widerspruch auf, formuliert ihn jedoch etwas allgemeiner. Die Salzburger Nachrichten hingegen beschränken sich auf die Kernaussage der fehlenden Warnung, ohne den zeitlichen Ablauf zu rekonstruieren.
02Wortwahl bei der Täterbeschreibung
Sowohl ORF als auch Standard verwenden den Begriff 'IS-ler' bzw. 'mutmaßlicher Islamist' — der Standard fügt das Attribut 'mutmaßlich' ein, was eine geringfügige sprachliche Vorsicht signalisiert. Die Salzburger Nachrichten übernehmen die Formulierung 'IS-ler' ohne Einschränkung, bleiben dabei aber genauso faktisch wie die anderen Outlets. Grundlegende Unterschiede in der Wortwahl sind nicht feststellbar.
