„Veggie-Burger“ darf weiterhin gegessen werden

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Nicht erlaubt sind Bezeichnungen, die sich auf Fleischarten und einzelne Teilstücke beziehen - Bezeichnungen wie „Tofu-Kotelett “ oder „fleischloser Leberkäse“ sind also in Zukunft verboten. Regelung gilt vorerst nur bis Ende 2027.
Originalartikel„Veggie-Burger“ darf weiterhin gegessen werden
Nicht erlaubt sind Bezeichnungen, die sich auf Fleischarten und einzelne Teilstücke beziehen - Bezeichnungen wie „Tofu-Kotelett “ oder „fleischloser Leberkäse“ sind also in Zukunft verboten. Regelung gilt vorerst nur bis Ende 2027.
Originalartikel"Veggie-Burger" darf weiterhin gegessen werden
Nicht erlaubt sind Bezeichnungen, die sich auf Tier- bzw. Fleischarten und Teilstücke beziehen, wie "Seitan-Steak" oder "Tofu-Kotelett"
Originalartikel"Veggie-Burger" darf weiterhin gegessen werden
BRÜSSEL. Der "Veggie-Burger" und das "Tofu-Schnitzel" dürfen auch in Zukunft so heißen: Der Rat der EU-Länder hat dies am Montag in Brüssel final abgesegnet. Nicht erlaubt sind künftig jedoch Bezeichnungen für pflanzliche Alternativen, die sich auf Tier- bzw. Fleischarten und einzelne Teilstücke ("Cuts") beziehen.
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