01Framing der Gerichtsentscheidung
Der Standard betont mit seiner Headline die Offenheit und Kontextabhängigkeit der Frage ('Es kommt darauf an'), während Die Presse die Entscheidung als definitives Nein rahmt ('ist keine Ehrenbeleidigung'). Der Standard suggeriert damit eine Abwägungsentscheidung des Gerichts, Die Presse eine klare Negativ-Feststellung. Beide berichten über denselben OGH-Beschluss, unterscheiden sich aber in der Darstellung dessen, wie eindeutig oder offen die Frage bleibt.
02Tonalität und Sprecherperspektive
Der Standard zitiert indirekt das Gericht ('sagt das Höchstgericht'), während Die Presse das Urteil direkt als Aussage des Gerichts formuliert. Der Standard wahrt dadurch etwas mehr interpretative Distanz; Die Presse wirkt unmittelbarer und autoritärer in der Aussage. Dies ist eine subtile Stilwahl, die bei einer rechtlich komplexen Frage die Wahrnehmung von Eindeutigkeit beeinflusst.