01Hervorhebung des Kronzeugen-Status
Der Kurier ist das einzige Medium, das Schmids Rolle als Kronzeuge bereits in der Headline explizit benennt und damit einen breiteren Kontext herstellt. Standard und OÖ Nachrichten hingegen bleiben beim reinen Verfahrenssachverhalt. Die Presse und Krone erwähnen den Kronzeugen-Status entweder im Snippets nicht oder nur implizit — ein Unterschied im Informationsumfang, nicht aber im Frame.
02Formulierung der Einstellungsbegründung
Krone wählt das direkte Zitat 'Kein Straftatbestand' als Headline-Element und rückt damit die offizielle Sprachregelung der Behörde in den Vordergrund. Standard und Die Presse formulieren hingegen technisch-juristisch mit 'fehlende gesetzliche Grundlage', was eine nüchternere Lesart erzeugt. Inhaltlich beschreiben alle Medien denselben Sachverhalt, lediglich die Abstraktionsebene der Formulierung variiert.
03Rolle der anonymen Anzeige
Standard und Kurier betonen den anonymen Ursprung der Anzeige als relevanten Kontext bereits im Snippet und in der Headline. Die Presse und OÖ Nachrichten erwähnen diesen Umstand in den verfügbaren Textpassagen nicht explizit. Krone lässt ihn ebenfalls weg. Dieser Unterschied ist redaktioneller Natur und deutet auf unterschiedliche Selektionsprioritäten hin, nicht auf eine ideologische Rahmung.
