01Gewichtung von Anklage versus Status
Der Standard legt Wert auf die Quantität und Schwere der Vorwürfe und nennt explizit "fast zwei Dutzend Frauen" sowie "sexuelle Gewalt". Der Kurier hingegen ergänzt die Schlagzeile um einen rechtsstaatlichen Aspekt — "bleibt auf freiem Fuß" — und rahmt damit nicht die Anschuldigung, sondern den juristischen Handlungsspielraum. Die Presse fasst sich sachlich knapp, ohne diese Unterscheidung zu treffen.
02Tonalität der Darstellung
Der Standard verwendet mit "werfen vor" eine aktive, anschuldigende Sprache, die die Initiative der Klägerinnen deutlich macht. Der Kurier bleibt stärker prozessual-neutral und hebt die Unschuldsvermutung durch die Erwähnung des freien Status implizit hervor. Die Presse verzichtet auf solche Tonalitäts-Unterscheidungen ganz.
