01Kontextualisierung und Tiefgang
Der Standard ergänzt die reine Faktenmeldung um eine ermittlungs-relevante Detail: die Aussage der Polizei, dass sich die beiden Personen nicht kannten. Die Presse beschränkt sich hingegen auf die bloße Wiedergabe der Tat ohne weitere erklärende oder kontextualisierende Zusätze. Diese minimale Differenz zeigt, dass keine ideologische Rahmung vorliegt, sondern nur unterschiedliche Nachrichtengewichtung.
