01Informationstiefe und Zusatzfakten
Der einzige erkennbare Unterschied zwischen den Outlets liegt im konkreten Datum: Die Kronen Zeitung ergänzt 'Gilt ab 2. Dezember' bereits in der Schlagzeile, während ORF und Die Presse dieses Detail in ihren Snippets nicht ausweisen. Inhaltlich transportieren alle drei Medien denselben Faktenkern, ohne abweichende Schwerpunkte oder Wertungen zu setzen.
02Wortwahl und Framing
ORF und Die Presse formulieren 'KI-Anwendungen für Porno-Deepfakes werden verboten' bzw. 'Verbot von KI für Porno-Deepfakes', was die Technologie in den Vordergrund stellt. Die Kronen Zeitung hingegen schreibt schlicht 'Verbot von Porno-Deepfakes' ohne expliziten KI-Verweis im Haupttitel, was den Fokus etwas mehr auf das Inhaltsproblem als auf das technische Werkzeug legt — ein minimaler, nicht wertender Unterschied.