01Framing der Regelungsänderung
Der Standard verwendet das Wort 'erleichtert' und betont aktiv die Vereinfachung für Antragsteller. Die Presse hingegen stellt die Änderung als Folge einer Verfassungsgerichtshof-Entscheidung dar und fokussiert auf die juristische Ausgangslage ('Reparaturfrist'), ohne selbst ein Wertungsadjektiv zu verwenden. Der Standard suggeriert dadurch eine progressive Entwicklung, während die Presse die neutrale Bestandsmeldung einer Rechtsänderung bietet.
02Kontextualisierung
Die Presse nennt explizit das VfGH-Urteil von 2024 als Ursache und erklärt damit die Genese der Regelung. Der Standard erwähnt nur, dass das Justizministerium an einer Verlängerung arbeitet, verzichtet aber auf die rechtliche Vorgeschichte. Dies ermöglicht der Presse eine objektivere Nachverfolgung des Reformprozesses, während der Standard stärker gegenwartsfokussiert bleibt.